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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 11/2009 vom 25.11.2008
Erfahrungsaustausch zur Anstalt des öffentlichen Rechts
Der 11. Erfahrungsaustausch „AöR“ am 19.11.2008 in der Mercatorhalle Duisburg im CityPalais ist konstruktiv verlaufen und war mit rund 40 Teilnehmern - davon zwei Vertreter aus dem Innenministerium - ausgesprochen gut besucht. Im Rahmen der Sitzung wurden nach der Begrüßung von Hauptreferentin Brandt-Schwabedissen die Wirtschaftsbetriebe AöR durch Vorstand Dipl.-Ing. Thomas Patermann in einem interessanten Referat vorgestellt. Sodann referierte Rechtsanwältin Susanne Blask, PwC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Düsseldorf zu EU-Beihilfenrecht und AöR. In ihrem ausgesprochen informativen Vortrag ging sie insbesondere auf die Grundlagen des EU-Beihilfenrechts, kommunale Bürgschaften, Rechtsfolgen eines Verstoßes und Vermeidung eines Verstoßes gegen EU-Beihilfenrecht, Voraussetzungen der Freistellungsentscheidung und Gemeinschaftsrahmen ein. Im Anschluss daran stellte Dr. Mathias Frölich von der Kommunal- und Abwasserberatung NRW die Problematik „Arbeitsschutz - Anforderungen rechtssicher umgesetzt“ sehr anschaulich dar (die drei Vorträge sind im Intranet des Verbandes unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Anstalt des öffentlichen Rechts für Mitgliedskommunen abrufbar).
Die Vorträge wurden von einer intensiven Diskussion begleitet, die gezeigt hat, dass insbesondere praktische Fragestellungen über die Auslegung des § 114 a GO und die Kommunalunternehmensverordnung bei der Gründung und Führung der AöR nach wie vor brisant sind. Sodann wurden insbesondere die Bereiche AöR und Erschließungsbeitragsrecht sowohl nach BBauG als auch im Abwasserbereich, die Einführung eines Risikomanagements bei der AöR, die Einführung einer gemeinsamen AöR sowie die Problematik AöR und Straßenreinigungsgebühren angesprochen. Interessant waren in diesem Zusammenhang auch Fragestellungen bezüglich der Umwandlung einer GmbH in eine AöR im Sinne einer Rechtsnachfolge und die direkte Fusion zwischen dem Abwasserbereich einer AöR mit dem Abwasserbereich einer anderen AöR. Beide Fallkonstellationen sind rechtlich zurzeit nicht möglich.
Der nächste Erfahrungsaustausch „AöR“ findet am 1. April 2009 in Troisdorf auf Einladung von stellv. Vorstand Dipl.-Ing. Jansen, Abwasserbetrieb Troisdorf AöR in Troisdorf statt.
Az.: II/3 810-00