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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 336/2005 vom 31.03.2005
Ergebnis der Steueramnestie
Die Steueramnestie ist am 01.04.2005 ausgelaufen. Sie hat den öffentlichen Haushalten deutlich geringere Einnahmen gebracht als erhofft. Das BMF hatte sich von der Amnestie einen Rückfluss von 20 Mrd. Euro und damit zusätzliche Steuereinnahmen von etwa 5 Mrd. Euro erhofft - 2,1 Mrd. Euro für den Bundeshaushalt, 2,1 Mrd. Euro für die Länderhaushalte und 800 Mio. Euro für die Kommunalhaushalte. Tatsächlich sind jedoch bisher insgesamt lediglich 1,12 Mrd. Euro und somit nur ca. 1/5 der erhofften Steuereinnahmen eingenommen worden. Wir hatten bereits bei In-Kraft-Treten der Amnestie darauf hingewiesen, dass die Einnahmeerwartungen zu optimistisch waren.
Nach der Amnestie bleibt Steuersündern ab April nur noch die klassische Selbstanzeige. Die Bundesregierung hat zudem angekündigt, härter gegen Steuerhinterzieher vorzugehen, und zwar durch die umstrittene Ausweitung der Kontenabfrage. Sie gilt ab 01.04.2004, kann aber aufgrund von technischen Problemen voll automatisiert erst ab 01.01.2006 genutzt werden.
Az.: IV/1 921-00