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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 16/2011 vom 03.01.2011
Erhöhungszahl Gewerbesteuerumlage für den Fonds Deutsche Einheit
Die Gemeinden in den alten Ländern müssen sich seit 2005 gem. § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der ab 1. Januar 2005 geltenden Fassung mit bundesdurchschnittlich rd. 40 % an den im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ verbleibenden Länderbelastungen in Höhe von jährlich rd. 2,582 Mrd. Euro, also mit ca. 1,0328 Mrd. Euro, beteiligen und den entsprechenden Betrag an die alten Länder abführen. Dieser Finanzierungsbeitrag ist zur Hälfte — somit 20 % bzw. 516,4 Mio. Euro — durch eine jährlich anzupassende Gewerbesteuerumlage zu erbringen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat jetzt einen Verordnungsentwurf zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2011 vorgelegt. Mit der Verordnung soll der Vervielfältiger für das Jahr 2011 in Anpassung an die für 2011 geschätzte Entwicklung des Aufkommens an Gewerbesteuer um 6 Prozentpunkte erhöht werden. Die Berechnung der Erhöhungszahl beruht auf der Steuerschätzung von November 2010 für das Jahr 2011.
Der Gesamtvervielfältiger wird daher im Jahr 2011 70 Prozentpunkte betragen.
Az.: IV/1 932-03