Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 426/2017 vom 27.06.2017
Erneuerbare-Energien-Gesetz und Ausschreibung von Windenergieanlagen
In den vergangenen Jahren wurden Stromerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien durch mehrere Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) schrittweise an die Direktvermarktung und damit an den Markt herangeführt. Mit den zum 01.01.2017 in Kraft getretenen Änderungen des EEG wurde der bislang gewährte Anspruch auf staatlich festgelegte Fördersätze abgeschafft. Nunmehr wird der Zahlungsanspruch in wettbewerblichen Ausschreibungen ermittelt.
Die Fachagentur WindEnergie an Land (FA Wind) möchte dazu beitragen, allen Akteuren den Umgang mit dem Ausschreibungsverfahren durch das Aufbereiten der relevanten Regelungen zu erleichtern. Dazu hat sie die erste Auflage des Praxisleitfadens „EEG 2017: Ausschreibungsbedingte Neuerungen für Windenergieanlagen an Land“ überarbeitet und um praxisrelevante Entwicklungen ergänzt. So wurde der Hinweisbeschluss der Clearingstelle EEG in den Leitfaden eingearbeitet, der zu der Frage, wie sich Genehmigungsänderungen auf den Förderungsanspruch von so genannten Übergangsanlagen auswirken, Stellung nimmt.
Zudem wird der geplante Rechtsrahmen für die gemeinsame Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen vorgestellt. Damit soll die Publikation den an einer Teilnahme am Ausschreibungsverfahren Interessierten eine Hilfestellung bieten und allen Akteuren als einfach verständliches Nachschlagewerk dienen. Der Leitfaden kann auf der Internetseite der FA Wind unter folgender Adresse heruntergeladen werden: http://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/FA_Wind_EEG-2017_Ausschreibungen_2Aufl_01-2017.pdf .
Außerdem hat die FA Wind die Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land ausgewertet. Die Ausschreibungsrunde war von einem regen Wettbewerb geprägt, bei dem sich fast ausnahmslos Gebote von Bürgerenergiegesellschaften durchgesetzt haben, für die noch keine Genehmigungen vorlagen. Bei der regionalen Verteilung der Zuschläge ist ein deutliches Nord-Süd-Gefälle festzustellen: 70 % der Zuschläge gingen in die nördlichen Bundesländer Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Brandenburg. Die Mengenbeschränkung im Netzausbaugebiet, nach der in diesem höchstens 258 MW Leistung bezuschlagt werden durften, wurde vollständig ausgeschöpft. Die Analyse ist ebenfalls auf der Internetseite der FA Wind unter www.fachagentur-windenergie.de veröffentlicht.
Az.: 20.1.41-002/001 gr