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StGB NRW-Mitteilung 228/2017 vom 08.03.2017
Erneut mehr Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bundesweit 2015
Im Jahr 2015 erhielten in Deutschland rund 883.000 Personen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozent.
Im Jahr 2015 waren die Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Durchschnitt 34 Jahre alt. Gut 59 Prozent der Leistungsbezieher waren Männer und knapp 41 Prozent Frauen. Empfänger waren im Durchschnitt mit 33 Jahren jünger als Empfängerinnen mit knapp 36 Jahren.
Für die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wurden 15,6 Milliarden Euro netto im Jahr 2015 aufgewendet. Das war über die Hälfte (56 %) der gesamten Ausgaben für die Sozialhilfe nach dem SGB XII in Höhe von 27,7 Milliarden Euro netto.
Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Bundesteilhabegesetz sind erhebliche finanzielle Risiken für die Kommunen verbunden. Wirkungsvolle Maßnahmen, die bisherige Ausgabendynamik der Eingliederungshilfe zu begrenzen, sind nicht enthalten. Stattdessen wird nun sogar neue Ausgabendynamik erzeugt. (Quelle: DStGB Aktuell)
Az.: 37.0.15-001/003