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StGB NRW-Mitteilung 106/2006 vom 03.01.2006
Erprobung der elektronischen Gesundheitskarte
Mit einhelliger Zustimmung der Länder hat das Bundesministerium für Gesundheit festgelegt, dass es in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein Feldtests mit der elektronischen Gesundheitskarte starten sollen. In NRW wird die Region Bochum Essen an dem Test teilnehmen.
Die elektronische Gesundheitskarte soll die Qualität, die Sicherheit und die Transparenz der medizinischen Versorgung verbessern. Künftig soll ein Apotheker bzw. eine Apothekerin erkennen können, wenn sich Arzneimittel nicht miteinander vertragen. Jährlich sterben mehr Menschen an Arzneimittelunverträglichkeiten als im Straßenverkehr. Auf der Karte können auf freiwilliger Basis Notfalldaten wie die Blutgruppe, eventuelle Allergien vermerkt werden. Im Notfall kann der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin hierauf zurückgreifen. Die elektronische Gesundheitskarte wird außerdem mit einem Foto versehen sein, um dadurch Missbrauch zu verhindern.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.die-gesundheitskarte.de abrufbar.
Az.: III 501