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StGB NRW-Mitteilung 53/2011 vom 24.11.2010
Erprobungsphase für Pflegestützpunkte verlängert
In der Rahmenvereinbarung über die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Nordrhein-Westfalen gemäß § 92 c Nr. 8 SGB XI hatten sich die Pflegekassen, das Sozialministerium und die kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, im Jahr 2009 die Startphase zu beginnen und eine Erprobungsphase bis Ende 2010 durchzuführen. Inzwischen ist Einvernehmen der Beteiligten hergestellt worden, die Start- und Erprobungsphase bis zum 31.12.2011 zu verlängern.
Az.: III 810-11/2