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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 84/2011 vom 23.12.2010
Erschließungsbeitrag für Erschließungsanlage entlang der Gemeindegrenze
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 03.06.2010 (9 C 3/09, NVwZ 2010, S. 1435) Ausführungen dazu gemacht, unter welchen Voraussetzungen bei einer entlang der Gemeindegrenze verlaufenden Erschließungsanlage auch die gemeindegebietsfremden Grundstücke zur Erschließung herangezogen werden können. Voraussetzung für solche Fälle ist zunächst eine gemeindliche Erschließungsbeitragssatzung i.S.v. § 132 BauGB, deren Geltungsbereich sich auch auf die gemeindegebietsfremden Grundstücke erstreckt. Eine solche setzt weitergehend voraus, dass sich zuvor die beiden betroffenen Gemeinden durch den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gem. § 25 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit dahingehend einigen, dass die Satzungs- und Abgabenhoheit der die Erschließungsmaßnahmen betreibenden Gemeinde sich auch auf die gemeindegebietsfremden Grundstücke erstreckt.
Az.: II/1 643-00