Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 438/2014 vom 22.08.2014
Erster Antrag zu Bundesfachplanung Netzausbau
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den ersten Antrag auf Bundesfachplanung für eine Leitung aus dem Bundesbedarfsplangesetz von dem Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz erhalten. Damit geht das 2011 mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) eingeführte Netzausbauverfahren für länder- oder grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen mit einiger Verzögerung in die nächste Stufe, der sog. Bundesfachplanung. Nachdem mit dem Bundesbedarfsplan lediglich die Anfangs- und Endpunkte der geplanten Leitungen festgelegt wurden, geht es nun um den konkreten Trassenverlauf in einem bis zu 1.000 Meter breiten Trassenkorridor.
Die Antragsunterlagen betreffen den Bau der geplanten Höchstspannungsleitung von Bertikow in Brandenburg nach Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern. Bei der Leitung handelt es sich um das Vorhaben Nr. 11 aus dem Bundesbedarfsplangesetz. Mit der 30 Kilometer langen Freileitung, davon etwa 20 Kilometer im Leitungsabschnitt Brandenburg und 10 Kilometer in Mecklenburg-Vorpommern, soll eine bereits bestehende 220 kV- durch eine 380 kV-Höchstspannungsleitung ersetzt werden. Dies ist notwendig, da laut der Bedarfsprognose die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in den Regionen Uckermark und Vorpommern in den kommenden Jahren deutlich ansteigen wird.
Die BNetzA ist für das Planungs- und Genehmigungsverfahren zuständig, da es sich um ein länderübergreifendes Vorhaben handelt. Geprüft wird zunächst, ob die eingereichten Unterlagen für das Vorhaben Bertikow-Pasewalk vollständig sind. Die zum Antrag eingereichten Unterlagen dienen als Beurteilungsgrundlage für Inhalt und Umfang der Prüfung von Raum- und Umweltverträglichkeit des Trassenkorridors. Die Annahme der Antragsunterlagen für den Bau der geplanten Leitung durch die BNetzA ist der erste Schritt in das formelle Verfahren der Bundesfachplanung.
Darauf folgt eine öffentliche Antragskonferenz, welche die Bundesnetzagentur voraussichtlich Ende September 2014 durchführen wird. Bei dieser werden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des im Antrag vorgeschlagenen Korridors und zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Zu der Antragskonferenz werden Behörden, Gemeinden, Verbände und die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, um sich zu den eingereichten Planungsunterlagen und dem möglichen Verlauf eines geeigneten Trassenkorridors beteiligen zu können. Dabei werden der von 50Hertz vorgeschlagene Vorzugskorridor sowie 12 weitere Alternativen erörtert.
Sobald die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit der Antragsunterlagen bestätigt hat, werden diese auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de/vorhaben11 veröffentlicht. Weitere Informationen zur Bundesfachplanung stehen unter www.netzausbau.de/bfp sowie unter www.youtube.com/netzausbau zur Verfügung.
Anmerkung
Die Einleitung der Bundesfachplanung ist aus kommunaler Sicht ein wichtiger Schritt für die weitere Umsetzung des dringend notwendigen Netzausbaus. Die Akzeptanz für die Projekte durch eine frühzeitige Einbindung, transparente und umfassende Information und konkrete Dialogmöglichkeiten der Bürger und vom Netzausbau betroffener Kommunen zu sichern, ist dabei von entscheidender Bedeutung. Dadurch können frühzeitig die unterschiedlichen Interessen identifiziert werden und Interessenkonflikte in Bereichen des Natur- und Landschaftsschutzes, des Schutzes des Wohnumfeldes, der Bauleitplanung, kommunalen Planungshoheit und städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten sowie aufgrund gesundheitlichen Bedenken, begegnet werden.
Für eine erfolgreiche und zügige Umsetzung in dieser Planungsstufe kommt es darauf an, dass die Übertragungsnetzbetreiber auf die Betroffenen zugehen und mit ihnen den Verlauf der sog. Trassenkorridore erörtern und ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, auf den künftigen Trassenverlauf Einfluss nehmen zu können. Nur auf der Basis frühzeitiger Information können Planungskonflikte zwischen dem Netzausbau und der kommunalen Bauleitplanung richtig bewertet werden. Mit der Bundesfachplanung wird erstmals der Verlauf der Trassen in einem hierzu festzulegenden Korridor zwischen 500 bis 1.000 Metern festgelegt und damit die Betroffenheit für Kommunen und Bürger wesentlich konkreter.
In der Phase der Bundesfachplanung besteht grundsätzlich der größtmögliche Spielraum für betroffene Kommunen und Bürger auf den künftigen Trassenverlauf Einfluss nehmen. Denn die Festlegung des Trassenkorridors ist vom Grundsatz her verbindlich für die nächste und letzte Planungsstufe, dem Planfeststellungsverfahren. Hier erfolgt dann die exakte, flächenscharfe Festlegung der Leitungen. Im Planfeststellungsverfahren können jedoch lediglich noch „entgegenstehende überwiegende Belange“ in der planfeststellungsrechtlichen Abwägungsentscheidung zu einer Änderung der Trassenführung führen. Die Einflussmöglichkeiten sind folglich stark eingegrenzt. Um größtmöglich Akzeptanz zu schaffen, sollte über die frühzeitige Information der Betroffenen hinaus auch die Beteiligung an der Wertschöpfung von Kommunen und Bürgern verbessert werden.
Az.: II/3 811-00/8