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StGB NRW-Mitteilung 457/2013 vom 11.06.2013
Erwerbstätige Hartz IV-Empfänger/innen
In den Medien aber auch in der Politik wird vermehrt darüber berichtet, dass immer mehr Erwerbstätige ihre Löhne durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) aufstocken müssten. Dies soll als Beleg für die Ausweitung nicht existierender Löhne dienen. Ein Blick in die Statistik relativiert diese Aussagen. Im Vergleich zu 2009 beziehen rund 600.000 Menschen weniger Hartz IV, die Zahl der sozialversicherten Beschäftigten stieg im gleichen Zeitraum um 1,5 Millionen Menschen. Die Zahl der so genannten Aufstocker ist mit 1,3 Millionen Menschen nicht gestiegen. Auch arbeiten die rund 1,3 Millionen erwerbstätigen Hartz IV-Bezieher nicht alle Vollzeit. Knapp 50 % haben eine geringfügige Beschäftigung, 590.000 sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, davon nur rund 350.000 voll erwerbstätig. Viele dieser Personen arbeiten in Putzkolonnen, in der Gastronomie oder in privaten Haushalten, so dass nicht der Lohn, sondern die Größe der Bedarfsgemeinschaft zu einer Aufstockung führt.
(Quelle: DStGB-Aktuell vom 29.05.2013 unter Hinweis auf die Bundesagentur für Arbeit, Zeit Online)
Az.: III/2 810-2