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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 403/2016 vom 03.05.2016
EU-Klage gegen Deutschland wegen Nitrat in Gewässern
Die EU-Kommission hat Deutschland am 28.04.2016 wegen Gewässerverunreinigung durch Nitrat vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Die EU-Kommission begründet ihren Schritt damit, dass Deutschland trotz der wachsenden Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen habe, um diese Verunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten.
Die EU-Kommission ist mithin der Auffassung, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des Düngerechts nicht ausreichend angegangen wird. Zwar hatte die EU-Kommission die Stillhaltefrist zur Düngeverordnung bis zum 22.06.2016 im Rahmen des Notifizierungsverfahren verlängert. Eine Klage ist jedoch auch vor Ablauf dieser Frist möglich. Bereits in der Begründung hatte die EU-Kommission ihre Kritikpunkte an dem aktuellen Entwurf der Düngeverordnung dargelegt und eine Klage als nächsten Schritt angedroht.
Die EU-Kommission hat mit der nunmehr vorgenommenen Klage den Druck zur Lösung des Nitratproblems in Deutschland weiter erhöht. Aus kommunaler Sicht muss somit dringend eine sachgerechte Lösung zur Reduzierung der steigenden Nitratbelastungen in den Gewässern gefunden werden. Die Novelle des Düngerechts ist entsprechend anzupassen. Notwendig ist insbesondere, einen verbindlichen Zeitpunkt festzuschreiben, ab dem die sogenannte Hoftor-Bilanz eingeführt wird.
Darüber hinaus müssen den Ländern auch weitere Möglichkeiten eingeräumt werden, in belasteten Gebieten gegenzusteuern. Um die Vorgaben zur Anwendung von Düngemitteln besser zu überwachen, ist zudem mehr Transparenz mit Hilfe eines Datenabgleichs erforderlich. Letztlich muss es um eine Anpassung der Bestimmungen dahingehend gehen, dass im Ergebnis nicht allein die kommunalen Wasserversorger und damit die Bürger die Kosten zur Reduzierung der Nitratbelastungen tragen, sondern auch die Landwirtschaft als maßgeblicher Verursacher der Nitratbelastungen der Gewässer mitherangezogen wird.
Az.: 24.0.15-001/004 gr