Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 318/2002 vom 05.06.2002

EU-Verordnung zur Domain .eu

Am 22.04.2002 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EG) Nr. 733/2002 zur Einführung der Domain oberster Stufe ".eu". In der Verordnung werden die Modalitäten zur Verteilung und Erlangung von Internet-Adressen mit der neuen Top Level Domain ".eu" geregelt. Nach der Verordnung soll insbesondere Einrichtungen des Öffentlichen Rechts eine besondere Vorabregistrierungsfrist eingeräumt werden, während der die Registrierung ihrer Domainnamen ausschließlich diesen Einrichtungen vorbehalten ist. Nach Art. 4 Abs. 2 können .eu-Domains von Unternehmen, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Niederlassung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets haben, von in der Gemeinschaft niedergelassenen Organisationen und von natürlichen Personen mit Wohnsitz innerhalb des EU-Gebiets beantragt werden. Unter der URL www.doteu.info können schon jetzt kostenlos und unverbindlich Domains vorgemerkt werden. Eine Garantie für die spätere Registrierung kann jedoch von dem privaten Anbieter der Seite nicht gegeben werden.

Az.: IV/3 805-00

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