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StGB NRW-Mitteilung 91/2005 vom 18.01.2005
Evaluation des Weiterbildungsgesetzes NRW
Die Landesregierung hatte bereits Ende des Jahres 2003 beschlossen, die Wirksamkeit des Weiterbildungsgesetzes zu evaluieren. Zu diesem Zweck wurde das Landesinstitut für Qualifizierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Geschäftsführung beauftragt. Im März 2004 hat das Landesinstitut die Sozialforschungsstelle Dortmund mit der Erstellung des Gutachtens zur Evaluierung des Weiterbildungsgesetzes NRW beauftragt. Es sollten im Einzelnen die Wirkungen des im Jahre 2000 novellierten Weiterbildungsgesetzes überprüft werden. Die aktuellen Erfahrungen bei der Umsetzung des novellierten Weiterbildungsgesetzes sollten aufgearbeitet werden, um daraus fundierte Erkenntnisse über die zukünftige Förderstrategie des Landes zu gewinnen. Es geht insbesondere um die Frage, wie die verfügbaren Finanzmittel effektiv eingesetzt werden können und wie Störungsmöglichkeiten des Landes optimiert werden können.
Das Gutachten zur Evaluation der Wirksamkeit des Weiterbildungsgesetzes kann gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro pro Exemplar vom Landesinstitut für Qualifizierung NRW bezogen werden. Dieser Beitrag ist einzuzahlen bei der Westdeutschen Landesbank, Kto.-Nr.: 41 000 12, BLZ: 300 500 00, Stichwort: Eva-Gutachten LfQ NRW. Weitere Informationen sind erhältlich unter www.lfq.nrw.de/services/projektbegleitung/evaluation_weiterbildung.php.
Az.: IV/2-330-10