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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 120/2006 vom 06.01.2006
Fachtagung zur StGB NRW-Mustersatzung Straßenreinigung/Winterdienst
Jüngere Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch kommunalpolitische sowie verwaltungstechnische Aspekte haben den Städte- und Gemeindebund NRW veranlasst, das seit fast zwei Jahrzehnten unveränderte Muster einer Satzung über die Straßenreinigung und über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren zu überarbeiten. Schwerpunkte bilden die rechtssichere Übertragung von Reinigungs- und Winterwartungsleistungen auf die Anlieger sowie eine vorteilsgerechte und differenzierte Gebührenerhebung.
Der Städte- und Gemeindebund NRW führt deshalb Fachtagungen zur neuen StGB-Mustersatzung Straßenreinigung/Winterdienst 2006 am 16.2.2006 in Nettetal für das Rheinland und am 23.2.2006 in Bad Sassendorf für Westfalen-Lippe durch. In den Tagungen soll ein weitgehend ausformulierter und mit der Kommunalaufsicht bereits vorabgestimmter Entwurf dargestellt und mit dem Gemeindeversicherungsverband sowie einem Vertreter der Verwaltungsgerichtsbarkeit erörtert werden. Vorgesehen sind folgende Themenschwerpunkte:
Grundlagen und Handhabung der Reinigungspflicht durch Bürger und Kommune
Umsetzungsfragen und Folgerungen für die StGB-Mustersatzung
Organisation von Sommerreinigung und Winterdienst
Aktuelle Fragen des Straßenreinigungsgebührenrechts (Berechnung der Frontmeter, Reinigungsmängel, Gebührenkalkulation)
Die Veranstaltung wendet sich an alle für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in den Tiefbauämtern, Betriebshöfen und anderen mit der Straßenreinigung betrauten Personen bzw. Einrichtungen in den Städten und Gemeinden. Auch für interessierte Ratsmitglieder, die transparente und akzeptable Lösungen mit der örtlichen Bevölkerung diskutieren wollen, ist die Veranstaltung weiterführend. Für die Veranstaltung wird eine Tagungsgebühr in Höhe von 130 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben, in der Tagungsunterlagen und ein Mittagessen sowie Pausengetränke enthalten sind.
Anmeldungen werden möglichst bis zum 7.2.2006 erbeten an den Städte- und Gemeindebund NRW (Tel.: 0211/4587-248, Fax: 0211/943339, E-Mail: info@kommunen-in-nrw.de).
Az.: III N 16