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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 131/2001 vom 20.02.2001
Fahrbahnübergangssystem STOG
Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NRW hat jetzt darüber informiert, daß es bei eingebauten Fahrbahnübergängen des Systems STOG (Teppichübergang) in den letzten Jahren vermehrt zu Schadensfällen gekommen ist. Diese werden insbesondere auf die von der Firma Stog vorgenommenen Änderungen am Befestigungssystems des Neoprenteppichs zurückgeführt, die an den Anschlußstellen zu einer Schwächung der Konstruktion und damit zu einer wesentlich kürzeren Nutzungsdauer des Fahrbahnübergangs führen könnten. Aufforderungen von Straßenbauverwaltungen und des BMVBW, zum vorgenannten Sachverhalt Stellung zu nehmen, ist die Firma Stog bisher nicht nachgekommen. Um die Verkehrssicherheit weiterhin dauerhaft zu gewährleisten, bittet das Ministerium bis zur Klärung des Sachverhalts, das Fahrbahnübergangssystem der Firma Stog nicht mehr einzubauen.
Az.: III/1 642 - 31