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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 229/2006 vom 07.03.2006
Fallstricke bei .eu-Domain
Die Komplexität der Beantragung der neuen ".eu-Domains" für Internetauftritte ist offenbar größer als bislang angenommen (vgl. zuletzt StGB NRW-Mitteilung 99/2006). Ende Februar 2006 gab es gegenüber 25.000 genehmigten Anträgen 5.000 Ablehnungen. Diese beruhten z.T. auf Formfehlern der Antragsteller.
Neben dem Nachweis der Berechtigung des Wunschnamens sind diverse Formalien zu beachten. So muss beispielsweise der Nachweis auf jedem (!) Blatt paraphiert mit einem Namenszug versehen werden (vgl. hierzu Abschnitt 8, Nr. 3 (v)der Sunrise Regeln, www.eurid.eu/de/general/download). Bei Missachtung dieser Vorgaben erfolgt eine Ablehnung des Antrags.
Az.: G/3-1 805-00