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StGB NRW-Mitteilung 301/2013 vom 17.04.2013
Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) hat mit Presseerklärung vom 11.04.2013 die Bundesregierung aufgefordert, die Finanzierung der Schulsozialarbeit auch über das laufende Jahr hinaus fortzusetzen. Die Bedeutung von Bildung sei enorm, weil sie über die Zukunft der Kinder entscheide — deshalb bräuchten insbesondere Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien besondere Unterstützung, um eine Lebensperspektive aufbauen zu können. Die Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter würden hier eine hervorragende Arbeit leisten.
Der Bund stelle den Kommunen in NRW seit 2011 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket jährlich rund 100 Mio. Euro für Schulsozialarbeit zur Verfügung. Mit dem Geld würden bis zu 1.600 Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter beschäftigt. Das Geld hierfür solle aber nur noch bis Ende 2013 fließen. Nach Mitteilung des MAIS NRW sollen nach dem Willen der Bundesregierung anschließend die Kommunen die Finanzierung übernehmen.
Die Bundesregierung müsse die Finanzierung unbefristet fortsetzen, die Städte und Gemeinden könnten dies nicht leisten. Minister Schneider erklärte hierzu, dass an den Schulen eine spürbare Verbesserung festzustellen sei, wenn dort Sozialarbeit geleistet werde. Die Sozialpädagogen übernehmen Aufgaben, die die Lehrerinnen und Lehrer allein nicht leisten könnten. Streiche die Bundesregierung künftig die Gelder, würden viele Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen ihre Arbeit verlieren. Verlierer seien auch diejenigen, die sich am wenigsten wehren könnten — die Schülerinnen und Schüler.
Die Geschäftsstelle unterstützt nachdrücklich die Forderung des MAIS NRW zur unbefristeten Fortsetzung der Finanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes durch den Bund.
Az.: III/2 810-2