Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 159/2009 vom 10.02.2009

Förderangebote zum Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz für Kommunen

Mit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes zum 01.01.2009 ist das bestehende Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung gesetzlich verankert und finanziell aufgestockt worden. Seit Anfang Februar dieses Jahres informiert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unter der Internetadresse www.waerme-mit-zukunft.de über die staatliche Förderung, von der auch Kommunen profitieren können.

Allein für das laufende Jahr stellt das BMU 400 Mio. Euro Fördergelder bereit, um zum Beispiel den Einsatz von Solarthermie-Anlagen, Holzpelletheizungen oder Wärmepumpen zu fördern. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte der Europäischen Gemeinschaft unterschreiten sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Vereinigungen. Fördervoraussetzung bei Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften, kommunalen Zweckverbänden und gemeinnützigen Antragstellern ist auch eine öffentlichkeitswirksame Vorstellung des Vorhabens unter Hinweis auf die Förderung. Das Internetportal des BMU enthält umfassende Informationen zu den weiteren Förderbedingungen und zum Antragsverfahren.

Az.: II/3 811-16

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