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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 652/2013 vom 03.09.2013
Förderprogramm für dezentrale Batteriespeicher
Die Bundesregierung will die Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen auch nach 2013 fortführen. Dafür sollen Mittel aus dem Sondervermögen des Energie- und Klimafonds (EKF) verwandt werden, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt.
Da das Programm aber erst am 1. Mai 2013 gestartet wurde, gebe es noch keine Erfahrungswerte, wie hoch das Fördervolumen für 2014 anzusetzen sei. Von Anfang Mai bis Ende Juni 2013 wurden im Rahmen des Förderprogramms für Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen nach Angaben der Bundesregierung mehr als 350 Anträge bewilligt. Insgesamt seien dabei Zuschüsse mit einem Kreditvolumen in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro zugesagt worden. Das Förderprogramm wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Zusammenarbeit mit der Bankengruppe KfW gestartet. Gefördert werden dabei vor allem Speicher von Solarstromanlagen, die seit dem 1. Januar 2013 installiert wurden und eine installierte Leistung von mehr als 30 Kilowatt Peak (kWp) haben.
Mit dem Start des Programms setzt das BMU eine Forderung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zur Förderung von dezentralen Speichern um. Ein wesentliches Ziel des Programms ist es, die Investition in dezentrale Batteriespeichersysteme anzureizen und somit zur Kostensenkung und zur weiteren technologischen Entwicklung der Systeme beizutragen. Dezentrale Speicher tragen zur Flexibilisierung der Energieversorgung und damit zur Versorgungssicherheit bei. Sie sind deshalb ein Baustein für den Erfolg der Energiewende.
Die Antwort der Bundesregierung ist als Bundestags-Drucksache 17/14536 im Internet unter folgender Adresse abrufbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/145/1714536.pdf .
Az.: II/3 811-00/8