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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 370/2020 vom 11.05.2020
Förderprogramm und Leitfaden Radschnellwege
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert seit 2017 die Planung und den Bau von Radschnellwegen (RSW) in den Ländern, Städten und Gemeinden mit bisher jährlich 25 Millionen Euro. Im Zuge des beschlossenen Klimapaketes ist vorgesehen, diese Förderung ab dem Jahr 2021 auf 50 Millionen Euro zu verdoppeln.
Anträge können bereits zur Förderung der Planungskosten beantragt werden. Auf Basis einer im September 2018 geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern führt das BMVI ein formloses Förderantragsverfahren durch, um pragmatisch und zügig attraktive Radschnellweg-Projekte zu identifizieren und zu realisieren.
Um den Vorhabenträgern bei der Aufstellung der erforderlichen Unterlagen für Radschnellwegeprojekte eine praktische Unterstützung an die Hand zu geben, hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nun im Zuge des Förderprogramms einen Leitfaden erstellt. Er bietet anwendungsfreundliche Verfahren zur Bestimmung des zu erwartenden Radverkehrsaufkommens und eine darauf aufbauende Kosten-Nutzen-Analyse an, die für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens erforderlich ist. Weiterhin ist dem Leitfaden eine Tabellenkalkulation zur Berechnung und Aufbereitung der Nutzen-Kosten-Analyse beigefügt.
Weitere Informationen
Verwaltungsvereinbarung zum Förderprogramm Radschnellwege zwischen Bund und Ländern: www.bmvi.de/Radschnellwege
Download des Leitfadens auf der Internetseite der BASt: www.bast.de/schnellverbindung
Der Leitfaden ist auch in gedruckter Form unter info@bast.de unter dem Stichwort „Leitfaden Radschnellverbindungen“ zu beziehen.
Az.: 33.1.2-002/003