Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 74/2017 vom 17.01.2017

Förderung von Breitband-Datennetzen in Gewerbegebieten

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes einen Sonderaufruf für Gewerbegebiete veröffentlicht. Der Aufruf ist mit Fördermitteln in Höhe von 350 Mio. Euro dotiert. Die Mittel werden zur Versorgung bislang nicht an ein NGA-Netz („weiße NGA-Flecken“) angeschlossener Gewerbe- und Industriegebiete sowie von Häfen zur Verfügung gestellt, und zwar im Wirtschaftlichkeitslücken- wie im Betreibermodell. Die Mittel werden im Windhundverfahren vergeben; ein Scoring findet also nicht statt. Die Förderhöchstsumme je Projekt ist auf 1 Mio. Euro beschränkt; es gilt eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro.  

In den geförderten Gebieten müssen nach dem Ausbau zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch erreicht werden. Außerdem müssen die öffentlichen Flächen des Gewerbegebiets mit kostenfreiem WLAN für private Endkunden versorgt werden. 

Voraussetzung der Förderung ist des Weiteren, dass sich mindestens 80 Prozent der in dem geförderten Gebiet ansässigen Grundstückseigentümer an den Kosten des Netzausbaus mit einem Betrag von je 2.000 Euro beteiligen. Diese Grundstückseigentümer müssen sich darüber hinaus bereit erklären, den Netzanschluss auf ihrem Grundstück bis zum Gebäude (ohne Zusatzkosten) verlegen zu lassen. Diese Erklärungen und der Nachweis zur Kostenbeteiligung sollen mit dem Antrag vorliegen. Sie müssen jedoch spätestens acht Wochen nach der Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides vorliegen.  

Neben den eigentlichen Ausbauprojekten können nach Maßgabe von Ziff. 3.3 der Förderrichtlinie des Bundes auch Beratungsleistungen gefördert werden. Dazu hat das BMVI jetzt einen 2. Förderaufruf veröffentlicht. Weitere Informationen finden sich im Internet unter dem Link http://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html .

Az.: 31.5-001/003

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