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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 395/1997 vom 05.08.1997
Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder
Mit Erlassen vom 9.8. und 24.10.1996 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Förderungssätze für die Investitionskostenförderung von Tageseinrichtungen für Kinder nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu den Bau- und Einrichtungskosten für Tageseinrichtungen für Kinder auf der Basis des Indexstandes vom Mai 1996 (für Baukosten) bzw. vom November 1995 (für Einrichtungskosten) festgesetzt.
Im Zeitraum von November 1995 bis November 1996 ist der Index für Einrichtungsgegenstände um durchschnittlich 1,5 % gestiegen. Die Förderungssätze für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen werden entsprechend angehoben.
Da sich der Baukostenindex in der Zeit von Mai 1996 bis November 1996 nicht geändert hat, bleiben die Förderungssätze für Baumaßnahmen weiterhin gültig.
Die nunmehr anzuwendenden Pauschalen sind nachfolgender Aufstellung zu entnehmen:
Förderungssätze für Einrichtungsmaßnahmen
1. Pauschalen für Einrichtungen von Kindergartengruppen in Tageseinrichtungen für Kinder
1.1 für eine Ein-Gruppeneinrichtung 26 670 DM
1.2 für eine Zwei-Gruppeneinrichtung je Gruppe 22 960 DM
1.3 für eine Drei-Gruppeneinrichtung je Gruppe 21 740 DM
1.4 für eine Vier-Gruppeneinrichtung je Gruppe 21 110 DM
2. Zuschlag für die Einrichtung von altersgemischten Gruppen mit Kindern von vier Monaten bis sechs Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder zu den Pauschalen für Kindergartengruppen 3830 DM
3. Zuschlag für die Einrichtung von altersgemischten Gruppen mit Kindern von drei bis 14 Jahren und Hortgruppen in Tageseinrichtungen für Kinder zu den Pauschalen für Kindergartengruppen 6070 DM
4. Zuschlag für die Einrichtung von Tagesstättengruppen in Tageseinrichtungen für Kinder zu den Pauschalen für Kindergartengruppen 5040 DM
5. Für die Einrichtung eines
5.1 kleinen Gruppenraumes 3000 DM
5.2 Gymnastikraumes 4720 DM
5.3 Werkraumes 6750 DM
5.4 Leiterinnenzimmers 2690 DM
5.5 Personalraumes 2690 DM
6. Für die Beschaffung von Fachliteratur je Tageseinrichtung 320 DM
7. Für besondere Betriebseinrichtungen in Neubauten oder angemieteten Räumen, die ohne vorherige Landesförderung für den Bau vom Träger zur Nutzung als Tageseinrichtung zur Verfügung gestellt werden in
a) Kindergärten 4720 DM
b) Tagesstätten 8090 DM
Az.: II/2 711