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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 572/2009 vom 20.10.2009
Form- und Verfahrensfragen im Bebauungsplanverfahren
Wir machen auf Folgende Veranstaltung des Instituts für Städtebau Berlin der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung aufmerksam:
Verfahrens- und Formfehler gehören zu den vermeidbaren aber dennoch praktisch wichtigsten Gründen für die Beanstandung und gerichtliche Aufhebung gemeindlicher Bebauungspläne. Dies liegt nicht zuletzt an der durch das Gemeinschaftsrecht veranlassten zunehmenden Verfahrensorientierung des Rechts, die etwa in den nicht unwesentlichen Änderungen durch das EAG Bau 2004 zum Ausdruck kommt.
Der Kurs soll die rechtlichen Anforderungen an Form und Verfahren der Bauleitplanung im Zusammenhang von Bauplanungsrecht einerseits und Kommunalrecht andererseits ansprechen und anhand praktischer Beispiele aus der Behörden- und Gerichtspraxis die wichtigsten Fehlerquellen aufzeigen. Besprochen werden insbesondere der Planaufstellungsbeschluss, das frühzeitige und das förmliche Beteiligungsverfahren, Auslegungs-, Veröffentlichungs- und Dokumentationsfragen, Form- und Verfahrensanforderungen an die Beschlussfassung im Rat, Probleme der aufsichtlichen Genehmigung und der ordnungsgemäßen Inkraftsetzung der Plansatzung. Dabei werden jeweils die Fehlerfolgen und Möglichkeiten der Fehlerheilung mit einbezogen.
Tagungstermin: 02.02.2010
Tagungsort Köln: Alte Feuerwache zu Köln, Melchiorstr. 3, 50670 Köln
Teilnahmegebühr: 170,- €
Anmeldung: Um baldige schriftliche Anmeldung beim Institut für Städtebau Berlin
Wird gebeten. Die Teilnahmegebühr bitte erst nach Erhalt unserer
Bestätigung auf unser Konto bei der Postbank Berlin Nr. 2887-100
(BLZ 10010010) überweisen.
Institut für Städtebau Berlin, Stresemannstraße 90, 10963 Berlin, Tel. 030-2308220, Fax: 030-23082222, E-Mail: info@staedtebau-berlin.de
Az.: II ke/ko