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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 394/2016 vom 06.05.2016
Gebühr für Plastiktüten zur Senkung des Verbrauchs
Die Bundesregierung will den Verbrauch von Plastiktüten senken und das Umweltbewusstsein weiter stärken. Ab Juli 2016 werden Plastiktüten in vielen Geschäften deshalb kostenpflichtig. Das sieht eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Handelsverband Deutschland und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vor. Wie die Bundesregierung am 26.04.2016 mitteilte, soll der Verbrauch an Plastiktüten in den kommenden zehn Jahren um knapp die Hälfte sinken. Erreiche der Handel das vereinbarte Ziel nicht, könne es 2018 zu einem Gesetz kommen, das die Händler zu einem Entgelt verpflichte.
Das Entgelt wird von den 260 Handelsunternehmen erhoben, die sich an der Vereinbarung beteiligen. Sie betrifft rund zwei Drittel der Tüten im Handel. Nicht nur Lebensmittelgeschäfte sind dabei, sondern auch Buchhändler, der Textilhandel oder Elektrogeschäfte. Umgerechnet auf den gesamten Markt erfasst die Vereinbarung etwas weniger als die Hälfte aller gehandelten Tüten. Bis 2018 müssen mindestens 80 Prozent aller Tüten kostenpflichtig sein. Was eine Tüte kosten soll, legen die Händler selbst fest.
Hintergrund der Vereinbarung ist eine EU-Richtlinie. Demnach müssen die EU-Mitgliedsstaaten Maßnahmen ergreifen, um den Konsum „leichter Plastiktragetaschen“ mit einer Wanddicke unter 0,05 mm nachhaltig zu verringern. Konkret sieht die Richtlinie vor, den Verbrauch von Kunststofftüten in einem ersten Schritt bis zum Jahr 2020 auf 90 und in einem zweiten Schritt bis Ende 2025 auf 40 Tüten pro Einwohner und Jahr zu reduzieren. Ausgenommen sind dünnwandige Tüten, wie sie etwa an Obsttheken ausliegen.
Die EU-Kommission geht davon aus, dass EU-weit der Gesamtverbrauch bei 100 Milliarden Tüten jährlich liegt. Laut Umweltbundesamt verwendet jeder Einwohner in Deutschland 71 Tüten im Jahr. Damit liegt Deutschland gleichzeitig aber auch deutlich unter dem ersten EU-Reduktionsziel von 90 Stück ab 2020.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Die Absicht der Bundesregierung und die freiwillige Verpflichtung des Handels, das Verpackungsaufkommen durch Reduktion des Verbrauchs von Plastiktüten zu verringern und gleichzeitig das Umweltbewusstsein zu stärken, sind aus kommunaler Sicht zu begrüßen. Es bleibt abzuwarten, ob die Vereinbarung die gewünschten Effekte erzielt. Einerseits ist die Bevölkerung in Deutschland, nicht zuletzt durch die vielfältigen Aktivitäten der Kommunen, für den Klimaschutz sensibilisiert. Andererseits sind von der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und des Handels rund 60 Prozent der Plastiktüten des Einzelhandels abgedeckt. Das entspricht nicht ganz der Hälfte der Tüten auf dem gesamten Markt.
Sollte eine Prüfung im Jahr 2018, wie von Bundesumweltministerin Hendricks angekündigt, ergeben, dass das Ziel der EU-Richtlinie nicht erreicht werden kann, müsste eine Verringerung des Verbrauchs von Plastiktüten nötigenfalls durch eine gesetzliche Regelung gewährleistet werden.
Az.: 23.0.15-001/001