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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 122/2011 vom 25.01.2011
Gemeindewirtschaftsrecht und fakultative Aufsichtsräte
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts (vgl. für StGB NRW-Mitgliedskommunen Schnellbrief Nr. 155 v. 22.12.2010) ist für die Unternehmen und die Einrichtungen in Privatrechtsform, in deren Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen ist, die Möglichkeit einer Arbeitnehmermitbestimmung eingeführt worden. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat zu der gesetzlichen Einführung einer Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten mit Schreiben vom 20.01.2011 ergänzende Hinweise gegeben. Dieses Schreiben ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Gemeindewirtschaftsrecht > Sonstiges Gemeindewirtschaftsrecht abrufbar.
Az.: II/3 810-05/1