Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 578/2005 vom 13.07.2005

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bleibt als Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung erhalten. Sie soll hinsichtlich ihrer Anwendung unter den Bedingungen der neuen EU-Strukturfondsperiode ab 2007 sowie der Bedürfnisse der Förderung wirtschaftlicher Entwicklung in Deutschland weiterentwickelt werden.

Das Bund-Länder-Gremium „Unterausschuss des Planungsausschusses der GA“ hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die bestehenden Indikatoren zur Messung von Strukturschwäche überprüfen und ggf. in die Entwicklung eines gesamtdeutschen Kennziffernsystems ab 2007 einarbeiten soll. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, typische mit der Aufgabe von Bundeswehrliegenschaften verbundenen Konversionsproblemen (die im Prinzip jedoch auch bei der Konversion von zivilen Vornutzungen auftreten) zu berücksichtigen. Des Weiteren wird der so genannte Infrastrukturindikator ebenfalls überprüft. Ziel ist es hier, die Verfügbarkeit der Telekommunikationsinfrastruktur abzubilden und eine geringe Verfügbarkeit (z. B. von Breitbandkabelanschlüssen) als Strukturschwäche kennzeichnendes Element aufzunehmen.

Die Förderung von Technologie- und Gründerzentren im Rahmen des GA-Systems hat die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission erhalten. Diese hatte im Zuge der Notifizierung verlangt, die Förderbedingungen hinsichtlich der Abschöpfung von Wertsteigerungen sowie der Beachtung der De-minimis-Obergrenzen bzw. der KMU-Freistellungsverordnung für Beratungsleistungen anzupassen. Bund und Länder haben festgestellt, dass eine Anpassung der Förderregeln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur nicht erforderlich sei, wenn die Anpassungen in den landesinternen Bewilligungsverfahren sichergestellt werde. In der Vergangenheit gestellte Förderanträge können nun bewilligt werden bzw. es können neue Förderanträge für die Errichtung von Technologie- und Gründerzentren gestellt werden.

Die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit der Investitionsförderung ist nie unumstritten. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) kommt zu dem Ergebnis, dass die Förderung im Rahmen der GA dauerhaft positive Wirkungen zeigt. So konnte beispielsweise nachgewiesen werden, dass nicht nur die Anzahl der Arbeitsplätze durch die Förderung gestiegen ist, sondern dass auch die Dauerhaftigkeit der Beschäftigungsverhältnisse in geförderten Betrieben höher ist als in nicht geförderten Betrieben. Gleiches gilt auch für die Existenz der Betriebe selbst. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist besonders interessant, dass durch die Anzahl und Dauer der Beschäftigungsverhältnisse auch Rückflüsse von Sozialabgaben und Lohnsteuern erfolgen.

Das IAB-Gutachten liegt als Stellungnahme des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 1/2004 (September 2004) vor. Eine Publikation durch das IAB ist in Vorbereitung. Eine Papierversion des 200 Seiten starken Gutachtens kann unentgeltlich angefordert werden bei Frau Kerstin Blos unter der E-Mail kerstin.blos@iab.de.

Az.: III 450-42

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