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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 396/2017 vom 21.06.2017
Gesamtverschuldung der NRW-Kommunen Ende 2016 bei 63,4 Mrd. Euro
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) mitteilt, erreichten die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände Nordrhein-Westfalens zum 31.12.2016 mit 63,4 Mrd. Euro einen neuen Höchststand. Dies bedeutet eine Steigerung um 1,5 Mrd. bzw. 2,5 Prozent mehr als Ende 2015. Rein rechnerisch ergibt sich damit für jeden Einwohner des Landes eine Verschuldung von 3.551 Euro. Die Betrachtung bezieht neben den Schulden der Kernhaushalte auch die Schulden der kommunalen Eigenbetriebe, der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und der kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts ein.
Im Vergleich zum Jahresende 2015 stieg im Laufe des Jahres 2016 die Verschuldung der Kernhaushalte insgesamt um 3 Prozent (von rund 50 auf 51,53 Mrd. Euro) an. Innerhalb der Kernhaushalte nahmen dabei die Wertpapierschulden um 25,8 Prozent (von 1,25 auf 1,57 Mrd. Euro) zu, der Kassenkreditstand stieg um 1,1 Prozent (von 26,37 auf 26,65 Mrd. Euro) und das Volumen langfristiger Kredite (Investitionskredite) nahm um 4,1 Prozent (von 22,39 auf 23,31 Mrd. Euro) zu.
Vor zehn Jahren — d. h. zum 31.12.2006 — hatte der Schuldenstand in NRW insgesamt noch bei rund 48 Mrd. Euro gelegen. Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung war Ende 2016 um 33,4 Prozent höher als Ende 2006 (damals: 2.663 Euro). Während sich die Kredite für Investitionen gegenüber 2006 um 3,5 Prozent verringerten, erhöhten sich die zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe aufgenommenen Kassenkredite um mehr als das Doppelte.
Die vollständige Pressemitteilung von IT.NRW kann unter https://www.it.nrw.de/ abgerufen werden.
Az.: 41.5.4-001/001 mu