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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 502/2020 vom 07.07.2020
Änderung im Kommunalen Integrationsmanagement
Das zuständige Ministerium hat den Durchführungszeitraum für Maßnahmen des Kommunalen Integrationsmanagements hinsichtlich der strategischen Steuerung (Baustein 1) des Kommunalen Integrationsmanagements durch eine Änderung des Erlasses zu § 14 c des Gesetzes verlängert.
Die Kommunen erhalten von der Bezirksregierung einen entsprechenden Änderungsbescheid.
Der Erlass vom 03.07.2020 kann im Intranet unter > Fachinformationen > Fachgebiete > Recht, Personal und Organisation > Integration > Allgemeines oder direkt unter diesem Link abgerufen werden.
Az.: 16.0.10-001/002