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StGB NRW-Mitteilung 642/2017 vom 25.10.2017

Gesetz zur Akkreditierung von Studiengängen in NRW beschlossen

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 11.10.2017 das Gesetz zur Sicherung der Akkreditierung von Studiengängen beschlossen. Es handelt sich um ein sogenanntes Artikelgesetz, durch das Änderungen an bereits bestehenden Landesgesetzen — hier des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung sowie des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes — bewirkt werden. Der Hauptbestandteil des Gesetzes zur Sicherung der Akkreditierung von Studiengängen ist allerdings die Umsetzung des Staatsvertrags über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag).

Hintergrund der Schaffung des Studienakkreditierungsstaatsvertrags ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.02.2016 (Aktenzeichen: 1 BvL 8/10), dem ein Sachverhalt aus Nordrhein-Westfalen zugrunde lag. Nach Ansicht des Senats müssen die für die Akkreditierung von Studiengängen an Hochschulen wesentlichen Entscheidungen durch den Gesetzgeber selbst getroffen werden. Hierzu gehört die Normierung inhaltlicher sowie verfahrens- und organisationsbezogener Anforderungen an die Akkreditierung, die wissenschaftsadäquate Zusammensetzung der Akteure sowie Verfahren zur Aufstellung und Revision der Bewertungskriterien.

Die Delegierung der Entscheidung über diese Punkte — zum Beispiel auf eine Stiftung — lasse sich mit dem Grundgesetz nicht in Einklang bringen. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete dabei nicht nur die entscheidungserheblichen Regelungen im nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz als nicht verfassungskonform, sondern auch das Akkreditierungsstiftungsgesetz und die nur auf exekutiver Grundlage beruhende Verweisung hierauf durch die entsprechenden Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz (KMK). Mit der Schaffung und Umsetzung des Studienakkreditierungsstaatsvertrags reagieren die Bundesländer auf den so entstandenen Regelungsbedarf.

Das Gesetz zur Sicherung der Akkreditierung von Studiengängen nebst Studienakkreditierungsstaatsvertrag ist im Volltext unter folgender Adresse abrufbar: https://goo.gl/DZWrn  . Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.2017 ist im Volltext unter folgender Adresse abrufbar: https://goo.gl/Gwt2SD .

Az.: 43.9.2-006/001

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