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StGB NRW-Mitteilung 665/2002 vom 05.11.2002
Gesetz zur Umsatzbesteuerung von Sportanlagen
Der Bundesrat hat dem "Gesetz zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen" zugestimmt. Durch dieses Gesetz wird nach § 27 Abs. 5 des Umsatzsteuergesetzes folgender Absatz 6 eingefügt: "Umsätze aus der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen können bis zum 31. Dezember 2003 in eine steuerfreie Grundstücksüberlassung und in eine steuerpflichtige Überlassung von Betriebsvorrichtungen aufgeteilt werden." Das Gesetz ist mit Wirkung zum 15. Oktober 2001 in Kraft getreten.
Hintergrund für diese Übergangsregelung ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 31. Mai 2001 (Az.: V R 97/98). Der BFH hatte entschieden, daß bei der Vermietung von Sportanlagen insgesamt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung vorliegt. Eine einheitliche wirtschaftliche Dienstleistung dürfe im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Gesetz die Aufspaltung noch bis zum 31. Dezember 2003 für zulässig erklärt.
Az.: IV/2 381-21