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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 570/2005 vom 20.07.2005
Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
Der Bundesrat hat am 08.07.2005 einstimmig das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) beschlossen. Das Gesetz wurde im letzten Jahr als zustimmungspflichtiger Teil vom Tagesbetreuungsausbaugesetz abgekoppelt.
Das KICK zielt in erster Linie auf eine Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl, die Stärkung der Steuerungsverantwortung des Jugendamtes, die Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit durch Betonung des Nachrangs der Kinder- und Jugendhilfe.
Zusätzlich sollen weitere Regelungen zum Ausbau der Tagesbetreuung geschaffen werden. Die nun vorgesehene Erlaubnispflicht zur Tagespflege geht auf eine Forderung der Sachverständigenkommission zum 12. Kinder- und Jugendbericht zurück. Erlaubnisfrei sollen dagegen gelegentliche Betreuung, Nachbarschafts- oder Verwandtenhilfe bleiben.
Zudem bezweckt das Gesetz eine Kostenentlastung der Jugendhilfe i.H.v. 214 Mio. Euro. Dieser Einschätzung wird aber vom DStGB nachdrücklich widersprochen. Die kommunalen Spitzenverbände hatten in der Vergangenheit anerkannt, dass Einsparpotenziale durch das Gesetz erreicht werden können, haben die Ansätze aber bei weitem nicht als ausreichend angesehen, um die Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig zu sichern.
Az.: III/2 810-8