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StGB NRW-Mitteilung 229/2009 vom 22.04.2009
Gesetzentwurf zur Änderung von § 27 GO NRW
Die Landtagsfraktion von CDU und FDP haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 27 GO NRW – Ausländerbeirat – in den Landtag eingebracht, der folgende Eckpunkte enthält:
- Anstelle des Ausländerbeirates ist wahlweise ein Integrationsrat oder ein Integrationsausschuss zu bilden. Zur Bildung des Integrationsrates werden 2/3 der Mitglieder direkt gewählt, die weiteren Mitglieder bestellt der Rat. Der Integrationsausschuss besteht aus den direkt gewählten Mitgliedern und den vom Rat bestellten Mitgliedern, wobei die Zahl der direkt gewählten Mitglieder die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen darf.
- Die Wahlberechtigung wird erweitert auf Deutsche mit Zuwanderungsgeschichte, also insbesondere Spätaussiedler und Eingebürgerte. Diese Personen müssen sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und ihre Zuwanderungsgeschichte durch Vorlage der erforderlichen Urkunden nachweisen.
- Die Wahl findet spätestens 16 Wochen nach Beginn der neuen Wahlperiode statt.
Es ist davon auszugehen, dass die Novellierung des § 27 GO NRW noch vor der Sommerpause erfolgt und damit bereits für die kommende Wahlperiode wirksam wird. Der Gesetzentwurf kann im Intranet unter Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Ausländerbeirat heruntergeladen werden.
Az.: I/3 020-08-27