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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 115/2005 vom 18.01.2005
Gesetzesinitiative zur Stärkung der Fahrgastrechte
Die Landesregierung hat am 18.1.2005 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Fahrgastrechte vorgestellt, der in den nächsten Wochen in den verschiedenen Ausschüssen des Bundesrates erörtert wird.
Die Gesetzesinitiative sieht im Kern für den Fernverkehr die Streichung des Haftungsausschlusses in der Eisenbahnverkehrsordnung vor. Der Fahrgast hätte damit einen Rechtsanspruch im Falle von Verspätungen eines Zuges kraft Gesetz. Im Interesse eines zügigen Verfahrens für die Verbraucher und auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten durch die großen Fahrgastzahlen der Bahn sollen die Eisenbahnunternehmen die Möglichkeit haben, Schadensersatzleistungen über allgemeine Geschäftsbedingungen zu pauschalieren und in der Höhe zu decken. Damit würde die Bahn gegenüber dem Luftverkehr privilegiert, in dem es diese Möglichkeit der Haftungsbegrenzung nicht gibt.
Für den Nahverkehr soll dem Fahrgast ein Anspruch im Falle eines Zugausfalls oder einer Verspätung von mehr als 20 Minuten gewährt werden, sofern ein Verschulden von Bus und Bahn vorliegt. Für Ausfall eines Zuges, Verspätung oder sogar bei drohender Verspätung von mehr als 20 Minuten soll der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Rückfahrt zum Ausgangspunkt oder die Erstattung der Kosten für die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels haben, um sein Nahverkehrsreiseziel erreichen zu können.
Az.: III 441 - 50