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StGB NRW-Mitteilung 102/2005 vom 07.01.2005
Gesundheitsmarkt expandiert
Zum 31.12.2003 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 25.000 Menschen mehr im deutschen Gesundheitswesen beschäftigt als ein Jahr zuvor. Das entspricht einem Anstieg von 0,6 %, während die Beschäftigung in der Gesamtwirtschaft annähernd konstant blieb. Insgesamt waren Ende 2003 4,2 Millionen Menschen oder etwa jeder Neunte Beschäftigte in Deutschland im Gesundheitswesen tätig.
Der Personalanstieg geht vor allem auf die Gesundheitsdienstberufe (+21.000) zurück: Die Zahl der Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenschwestern und Krankenpfleger) nahm beispielsweise um knapp 6.000 zu. Auch die sozialen Berufe hatten 9.000 Beschäftigte mehr als im Jahr 2002 und zwar, fast ausschließlich in der Altenpflege. In den übrigen Berufsgruppen des Gesundheitswesens ging die Beschäftigung zurück: Bei den sonstigen Gesundheitsfachberufen (etwa Pharmakanten) um 3.000 und bei den anderen Berufen im Gesundheitswesen (etwa Verwaltungsfachleute) um 2.000.
Von dem Beschäftigungsanstieg profitiert haben laut Statistischen Bundesamt insbesondere die Einrichtungen der ambulanten Gesundheitsversorgung, deren Personal um 25.000 zunahm. Die Einrichtungen der stationären und teilstationären Gesundheitsversorgung erfuhren einen im Vergleich zu den Vorjahren eher geringen Beschäftigungszuwachs von 5.000. Rückläufig war das Personal nur in den Verwaltungs- und sonstigen Einrichtungen, nämlich um 6.000 gegenüber 2002.
Die Zahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten, die so genannten Vollzeitäquivalente, nahm im Gesundheitswesen zwischen 2002 und 2003 um 16.000 zu. Die Vollzeitbeschäftigung ging um 1,7 % zurück. Dies wurde durch den Anstieg der Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten um je 4,7 % mehr als ausgeglichen. In der Gesamtwirtschaft (-2,2 %) ging die Vollzeitbeschäftigung stärker zurück als im Gesundheitswesen. Teilzeit- bzw. geringfügige Beschäftigung erfuhren in der Gesamtwirtschaft Zuwächse von 3,8 % bzw. 8,2 %.
Az.: III/2 531-1