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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 228/2001 vom 05.04.2001
Güterverkehr der Deutsche Bahn AG
Die Deutsche Bahn AG hat kürzlich über den Fortgang des Sanierungsprogramms für die DB Cargo informiert. Im Rahmen des Programms "MORA C" ist beabsichtigt, eine erhebliche Anzahl von Güterverkehrsstellen nicht mehr durch die DB Cargo betreiben zu lassen oder ganz still zu legen. Des weiteren ist beabsichtigt, die Anzahl der Zugbildungsanlagen zu reduzieren.
In ihrer Analyse der Marktsituation von DB Cargo AG hat die DB AG festgestellt, dass ihr Anteil am Gesamtgüterverkehrsmarkt bei 16 % liegt (1999). Lediglich bei Massengüterverkehren liegt der Marktanteil der DB Cargo deutlich über dem Durchschnitt. Auch auf den Relationen zwischen Ballungsgebieten liegt der Anteil des Güterverkehrs der DB Cargo über 16 %. Der Erlös von DB Cargo wird hauptsächlich von wenigen Großkunden getragen. Der Aufwand für die Betreuung der Großkundenprodukte (Ganzzug) ist relativ gering. Schließlich hat die DB Cargo auch festgestellt, dass ihr Aufwand für Kaufmannsgüterprodukte (Einzelwagen/kombinierter Verkehr) so hoch ist, dass er kaum marktgängig angeboten werden kann.
Als zentrale Maßnahme des Sanierungsprogramms MORA C beabsichtigt die DB AG deshalb, nach einer Prüfung der einzelnen Güterverkehrsstellen, ihrer Lage im Netz, ihrer Wagenfrequenz sowie ihres Deckungsbeitrages solche Güterverkehrsstellen nicht mehr zu bedienen, die im Gesamtverkehr als verzichtbar erscheinen. Durch eine deutliche Reduzierung der Infrastruktur soll ein strafferes Produktionssystem eingeführt werden.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wird sich gegenüber der DB AG besonders mit dem Aspekt kritisch auseinandersetzen, dass die Betrachtung der einzelnen Güterverkehrsstellen offenbar nicht netzbezogen und dynamisch, sondern nur statisch erfolgt. Anders ist nicht zu erklären, warum auch Güterverkehrsstellen mit einem positiven Deckungsbeitrag geschlossen werden sollen, wenn sie durch die Schließung vorgelagerter Güterverkehrsstellen in Randlage geraten. Mit Blick auf die Erschließung der Gebiete außerhalb der Ballungsräume wird der DStGB des Weiteren thematisieren, dass es für die Städte und Gemeinden durchaus einen auf dem Straßennetz bemerkbaren Unterschied macht, ob der Zuwachs des Güterverkehrsaufkommens auf der Straße oder auch auf der Schiene abgewickelt wird.
Az.: III 645 - 04