Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 451/2016 vom 21.06.2016

Gutachten zu Auswirkungen von Tempo 30

Viele Städte und Gemeinden diskutieren über Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen. Die Gründe dafür sind vielfältig. In der Vergangenheit wurde Tempo 30 meist wegen der Verkehrssicherheit angeordnet. In den letzten Jahren rückten auch andere Aspekte wie Lärmschutz, Luftreinhaltung oder städtebauliche Gesichtspunkte in den Fokus.

Obwohl Tempo 30 nachweislich positive Effekte auf die genannten Aspekte hat, entstehen bei der Umsetzung der Maßnahme an Hauptverkehrsstraßen vielerorts Probleme. Dafür gibt es verschiedene Ursachen. So können bereits in der Kommunikation zwischen planender und anordnender Behörde Irritationen und Missverständnisse durch unterschiedliche Denkweisen entstehen. Konzeptionell denkende Personen in der Stadt- und Verkehrsplanung arbeiten mit Zielvorstellungen und Visionen zukünftiger Verhältnisse. Anordnende Personen in den Ordnungsbehörden fragen nach konkreten, bereits bestehenden Gefahren, die mit der Anordnung von Tempo 30 beseitigt werden müssen. Hier mangelt es häufig am Verständnis für die Rahmenbedingungen und Zwänge der jeweils anderen Seite.

Wesentliche Ursachen für Umsetzungsprobleme sind die zugrunde liegenden Vorschriften. Einige Regelungen bewirken Unsicherheiten und hemmen die von der Kommune geplanten Tempo 30-Anordnungen auf Hauptverkehrsstraßen.

Das nun erschienene Gutachten im Auftrag des Bundesumweltministeriums identifiziert die Hemmnisse in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien und legt konkrete Vorschläge für eine eindeutigere Fassung vor. Ziel des Gutachtens war die Stärkung der kommunalen Entscheidungskompetenz bei Tempo-30-Anordnungen. Dazu wurde der Frage nachgegangen, was in den Regelwerken geändert werden muss, damit Kommunen Tempo 30 als Maßnahme des Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, der städtebaulichen Ordnung, des Klimaschutzes und der Unterstützung des Fuß- und Radverkehrs leichter umsetzen können.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter http://difu.de/node/10580 .

Az.: 33.1.2-002/001

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