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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 181/2006 vom 30.01.2006
Gutachten zur Privatisierung der Deutschen Bahn
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung hat zusammen mit dem Bundesministerium für Finanzen den Auftrag zur Erstellung einer Studie über die Vor- und Nachteile einer Privatisierung der Deutschen Bahn AG (mit und ohne Netz) an die internationale Management- und Technologieberatung Booz Allen Hamilton (BAH) vergeben. Die BAH hat verschiedene Strukturmodelle der Bahn mit Blick auf die Aspekte Markt und Wettbewerb, Kapitalmarktfähigkeit, Haushaltswirkungen, institutionelle Rahmenbedingungen untersucht. Die Ergebnisse hinsichtlich der vier Aspekte können wie folgt beschrieben werden:
Markt und Wettbewerb
Keines der Modelle wird sich wesentlich auf die Veränderung der Verkehrsanteile nach Verkehrsträgern auswirken. Allein eine höhere Ausschreibungsintensität im Schienenpersonennahverkehr würde sich wettbewerbssteigernd innerhalb des Verkehrsträgers Schiene auswirken.
Kapitalmarktfähigkeit
Alle Modelle eignen sich grundsätzlich für den Kapitalmarkt/Börsengang. Ein Börsengang wird umso schneller möglich, je weniger Änderungen am aktuellen Unternehmen vorgenommen werden. Die Gutachter gehen von einem maximal erforderlichen Zeitraum zur Vorbereitung des Börsenganges zwischen 3 und 5 Jahren aus. Allerdings würde eine Trennung des Netzes vom Betrieb den Eigenkapitalwert des Unternehmens reduzieren.
Haushaltseffekte
Grundsätzlich lassen sich beim "Integrierten Modell" und beim "Eigentumsmodell" die potenziell höchsten Einnahmen erzielen. Demgegenüber lassen sich die geringsten Einnahmen mit dem "Getrennten Modell" erzielen. Die Differenzen liegen bei ca. 5 Mrd. €. Die Gutachter halten diese Summe für vergleichsweise gering, da sie die in den letzten 10 Jahren für die Eisenbahn verwendeten Haushaltsmittel auf über 200 Mrd. € summieren.
Institutionelle Rahmenbedingungen
Die Gutachter halten alle untersuchten Varianten für zulässig. Mit Blick auf die von der Europäischen Kommission gestellten Anforderungen konstatieren sie, dass das "Getrennte Modell" den EU-Anforderungen vorbildlich entspricht. Sollte sich eine Umkehrung der Privatisierungsentscheidung ergeben, muss beim "Integrierten Modell" und bei "Finanzholding" mit dem geringsten verbleibenden Einfluss gerechnet werden. Den höchsten rechtlichen Anpassungsbedarf bewirken die Strukturmodelle mit der Trennung des Netzes vom Betrieb.
Abschließend kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen der unterschiedlichen Modelle hinsichtlich Wettbewerbsentwicklung und Haushaltsentlastung erheblich geringer sind als es die Diskussion der letzten Jahre vermuten ließ und das Wahl des "Integrierten Modells" für den Börsengang die weiteren Eingriffsmöglichkeiten des Bundes am stärksten einschränkt.
Das Gutachten ist in einer Kurzfassung von 6 Seiten sowie in einer "Managementfassung" von 44 Seiten auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung unter www.bmvbs.bund.de/-,302.948113/Tiefensee-Gemeinsam-Bahn-Boers.htm verfügbar.
Az.: III 645-00