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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 258/2008 vom 07.04.2008
Haftung für Beratung zu Zinsmanagement
Die Deutsche Bank ist vom Landgericht Würzburg im Prozess um Millionenverluste der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH aus riskanten Zinsgeschäften zu Schadenersatz von rd. 950.000 Euro verurteilt worden (Az.: 62 O 661/07). In dem Urteil stellt das Landgericht Würzburg fest, dass die Bank ihre Beratungspflicht verletzt und nicht ausreichend über die möglichen Risiken der empfohlenen Zinsmanagementinstrumente aufgeklärt habe. Die Deutsche Bank müsste nach dem Urteil rd. 1/3 des enstandenen Verlustes von 2,6 Mio. Euro tragen. Den Rest müsse die Stadt übernehmen, da diese ebenfalls eine schwerwiegende Pflichtverletzung treffe.
Die Verluste waren der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH durch den Abschluss sog. „Spread-Ladder-Swaps“ entstanden, mit denen zur Senkung der Zinslast von Darlehen auf die künftige Entwicklung von Zinsen spekuliert wird. Im Grundsatz geht es um eine Wette auf den Abstand von kurz- und langfristigen Zinsen - also beispielsweise um die Differenz zwischen dem Kreditzins für 3 Monate und dem für 10 Jahre.
Das Urteil war das erste in dieser Sache und dürfte Signalwirkung entfalten. Die unterlegene Bank hat Berufung eingelegt. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Über den Ausgang des Berufungsverfahrens werden wir informieren.
Az.: IV/1 912-03