Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 139/2010 vom 19.03.2010

Handlungskonzept der NRW-Landesregierung zur Kindertagespflege

Um den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagespflege nachhaltig zu unterstützen, hat das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein 10-Punkte-Programm für NRW vereinbart. Anlass für die Entwicklung des Handlungskonzeptes zur Stärkung der Kindertagespflege in NRW war der Auftrag des Landtages an die Landesregierung, ein Konzept für einen qualitätsgerechten Ausbau der Kindertagespflege in NRW zu entwickeln.

Mit dem Handlungskonzept wollen Land und Kommunen vielfältige Anregungen entwickeln und umsetzen, wie zum Beispiel, wie die Verlässlichkeit der Betreuung gewährleistet werden kann, wenn eine Tagesmutter plötzlich ausfällt oder wie Kooperationen mit Familienzentren und anderen Institutionen die Kindertagespflege vor Ort unterstützen können. Um die Integration zu fördern, sollen auch gezielt Tagesmütter mit Zuwanderungsgeschichte gewonnen werden.

Zurzeit sind rund 20 Prozent der landesseitig geförderten U3-Plätze in der Kindertagespflege, das sind 16.245. Grundsätzlich kommt Kindertagespflege für Kinder aller Altersstufen in Betracht. Bei Kindern im Kindergartenalter wird die Kindertagespflege sowohl alternativ zur Tageseinrichtung, zum Beispiel bei besonderen Problemstellungen, als auch ergänzend genutzt.

Nach der Kinder- und Jugendhilfestatistik ist die Zahl der Tagespflegepersonen von März 2007 von 7.373 auf 9.501 im März 2009 angestiegen und die Zahl der betreuten Kinder (im Alter von 0 bis 14 Jahren) im gleichen Zeitraum von 14.509 auf 21.381.

Az.: III/2 711-2

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