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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 112/2019 vom 31.01.2019
Nachrüstung der Abgasreinigung bei Kommunalfahrzeugen
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt seit dem 1. Januar 2019 rund 100 Millionen Euro für die Hardware-Nachrüstungen sog. schwerer Kommunalfahrzeuge bereit, um die besonders von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten zu unterstützen. Förderfähig ist die Hardware-Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, wie etwa Müll- oder Straßenreinigungsfahrzeuge,
- die in den 65 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm/Kubikmeter zugelassen sind und
- die, die in der Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen erfüllen.
Für die Förderung muss zudem eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Nachrüstsysteme nachgewiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Einsparziele in Höhe von 85 % auch im Realbetrieb erreicht werden. Das BMVI hat dafür technische Anforderungen erarbeitet. Die Anträge für Nachrüstsysteme können damit ab sofort beim KBA gestellt werden.
Förderberechtigt sind folgende juristische Personen: Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen sowie öffentliche und private Unternehmen, die als Dienstleistungserbringer für kommunale Betriebe agieren. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung betragen 15.000 bis 30.000 Euro pro Fahrzeug. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße. Pro Fahrzeug ist dieser auf einen Höchstbetrag von 15.000 Euro bei einer Antragstellung bis zum 31. Mai 2019 bzw. auf einen Höchstbetrag von 12.000 Euro bei einer Antragstellung ab dem 01. Juni 2019 begrenzt.
In den Jahren 2019 und 2020 stehen rund 100 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Es ist zunächst bis zum Ende des Jahres 2020 befristet.
Weitere Informationen sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2018/098-scheuer-hardware-nachhruestung-kommunalfahrzeuge.html .
Az.: 33.1.5.2-001/004