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StGB NRW-Mitteilung 259/2009 vom 16.04.2009
Hausarztversorgung in den ländlichen Regionen
Auf Vorschlag des StGB NRW hat die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege NRW Gesundheitsminister Laumann zur Problematik der Hausarztversorgung in den ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens angeschrieben. Nicht zuletzt gäben seitens der kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführte Erhebungen, nach denen bereits in einer Vielzahl von Gemeinden ein akuter Ärztemangel durch unsichere Nachfolge bei Praxen in Ruhestand tretender Hausärzte droht, Anlass zur Besorgnis, dass ohne Gegensteuerung in einer Reihregion des Landes ein nachhaltiger Ärztemangel entstehe. Veränderungen bei der Alterspyramide, Rückgang der Bevölkerung in überwiegend ländlich strukturierten Räumen, Schwächen im Honorarsystem für Ärzte: Dies ist alles seien Teile des Ursachenpakets für die bereits vorhandenen und sich weiter abzeichnenden Versorgungsprobleme.
Der Mitgliederversammlung der LAGÖF gehe es bei dieser Entwicklung neben der drohenden Einschränkung der ambulanten Versorgung auch um die bestehende Versorgung stationärer Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe. Auch hier seien Hausärzte dringend notwendig, da sie in den bewährten Strukturen vor Ort nicht verzichtbar seien.
Ausdrücklich nimmt die LAGÖF NRW Bezug auf den Beschluss der 17. Landesgesundheitskonferenz vom 12.12.2008 „Gesundheit im Alter – Neue Wege in der Versorgung“ mit konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Hausarztfunktion. Letztlich verbleibe jedoch der Eindruck, dass über das bereits entwickelte Maßnahmenpaket hinaus ein übergreifender Ansatzpunkt unter Einbeziehung der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege gefunden werden sollte, um die zuständigen Akteure in Bund, Land, Kassen und Ärzteschaft bei schnell wirkenden Maßnahmen gegen den Mangel an Hausärzten im ländlichen Raum zu unterstützen.
Az.: III 501