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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 654/2002 vom 05.11.2002
Höhere Kassenkredite der Gemeinden
Das Statistische Bundesamt hat die Schuldenstatistik der öffentlichen Haushalte zu dem Stichtag 31.12.2001 vorgelegt. Danach stagnierte die Kreditmarktverschuldung der Gemeinden mit 82.669 Mio. € nahe bei dem Vorjahreswert, während der Bund den Schuldenstand senken konnte und die Länder stark zulegten. Bei den Kassenverstärkungskrediten hatten die Gemeinden einen kräftigen Zuwachs um 2.078 Mio. € (von 6.879 auf 8.957 Mio. €), während die Länder um 1.927 Mio. €, der Bund sogar um 3.787 Mio. € zulegten.
Der Stand sämtlicher öffentlicher Kreditmarktschulden wuchs gegenüber dem Ende des Jahres 2000 von insgesamt 1.198.145 Mio. € auf 1.203.887 Mio. €. Diese Zahlen beziehen sich auf "Kreditmarktschulden im weiteren Sinne", worunter Wertpapierschulden, Schulden bei Banken, Sparkassen, Versicherungsunternehmen und in-/ausländischen Stellen sowie Ausgleichsforderungen verstanden werden. Der Stand der Kassenverstärkungskredite wuchs dagegen weit stärker von insgesamt 12.773 Mio. € auf 19.616 Mio. €, was einem Zuwachs von etwa 50 % innerhalb eines Jahres entspricht.
Der Bundeshaushalt verzeichnete zum Jahresende 2001 Kreditmarktschulden in Höhe von 697.290 Mio. €, hinzu kommen die Schulden seiner Sondervermögen in Höhe von 59.090 Mio. €. Der Schuldenstand der Länder betrug zum Jahresende 357.684 Mio. €. Während der Schuldenstand je Einwohner beim Bund von 8.708 auf 8.469 Mio. € gesunken und bei den Ländern von 4.954 auf 4.344 Mio. € gestiegen ist, blieb er bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden mit 1.080 (nach 1.086) Mio. € fast konstant. Die Kreditmarktverschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe von mit 82.669 Mio. € und die kommunalen Kassenverstärkungskredite in Höhe von 8.957 Mio. € verteilen sich auf die Gemeinden der jeweiligen Länder wie folgt:
Gemeinden und Gemeindeverbände aus | Kreditmarkt- schulden Ende 2000 in Mio. € | Kreditmarkt- schulden Ende 2001 in Mio. € | Kassen- kredite Ende 2000 in Mio. € | Kassenkredite Ende 2001 in Mio. € |
Baden-Württemberg | 36.898 | 39.505 | 200 | 333 |
Bayern | 31.773 | 32.069 | 412 | 435 |
Brandenburg | 14.619 | 15.326 | 578 | 704 |
Hessen | 29.950 | 31.173 | 1.392 | 1.597 |
Mecklenburg-Vorpommern | 9.586 | 10.256 | 368 | 161 |
Niedersachsen | 42.346 | 44.770 | 1.985 | 3.142 |
Nordrhein-Westfalen | 105.008 | 111.341 | 2.235 | 3.102 |
Rheinland-Pfalz | 22.628 | 23.960 | 833 | 1.146 |
Saarland | 7.978 | 7.103 | 564 | 649 |
Sachsen | 16.206 | 16.239 | 95 | 95 |
Sachsen-Anhalt | 16.835 | 17.748 | 76 | 92 |
Schleswig-Holstein | 17.824 | 18.518 | 18 | 48 |
Thüringen | 13.996 | 14.639 | 246 | 497 |
Kommunen aus den alten Ländern | 67.344,3 | 67.041 | 6.418,8 | 8.269 |
Kommunen aus den neuen Ländern | 15.647,6 | 15.628 | 460,7 | 688 |
Kommunen aus dem Bundesgebiet insg. | 82.991,4 | 82.669 | 6.879,4 | 8.957 |
(Finanzstatistik des Statistischen Bundesamtes)
Insgesamt weist die Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes für die Haushalte der Gemeinden gegen Ende des Jahres 2002 eine kritische Entwicklung aus. Trotz der gemäßigten Entwicklung im Bereich der Kreditmarktverschuldung zeigen die gestiegenen Kassenverstärkungskredite eine alarmierende Tendenz, die sich durch die jüngste Haushaltsentwicklung zu verfestigen droht. So gilt weiterhin, daß die durch die Begrenzung des Haushaltsrechts erzwungene Grenze kommunaler Kreditmarktverschuldung kein Grund darstellt, für die Haushaltssituation der Gemeinden eine Entwarnung auszusprechen. Im Gegenteil wurde inzwischen deutlich, daß nach dem relativ guten Jahr 2000 ab 2001 größere Haushaltsprobleme in den Kommunen eingetreten sind, was vor allem auf Steuereinnahmerückgänge und vermehrte Ausgaben zur Erfüllung der Pflichtaufgaben zurückzuführen ist. So ist der Gesetzgeber weiterhin in der Verantwortung, zur Stabilisierung in diesem Bereich beizutragen: Kurzfristige Maßnahmen wie die Senkung der Gewerbesteuerumlage und die mittelfristige Umsetzung einer umfassenden Gemeindefinanzreform sind dabei unverzichtbar.
[Quelle: DStGB Aktuell 4102 v. 11.10.2002]
Az.: IV 903-01/1