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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 397/2005 vom 02.05.2005
Interkommunale Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen
Durch das Gesetz zur Stärkung der regionalen und kommunalen Zusammenarbeit vom 03.02.2004 wurde u.a. auch das FSHG in § 1 Abs. 7 geändert. Hiernach können Gemeinden und Kreise zur Wahrnehmung einzelner Aufgaben nach diesem Gesetz öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gem. §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit abschließen. Dabei sind die Belange der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen besonders zu berücksichtigen.
Die Geschäftsstelle ist interessiert zu wissen, ob und welche Initiativen und vertraglichen Abschlüsse zur Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen bereits unternommen wurden bzw. abgeschlossen wurden. Die Mitgliedsstädte und -gemeinden werden gebeten, entsprechende Informationen der Geschäftsstelle zukommen zu lassen.
Az.: I 130-00