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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 738/2004 vom 08.09.2004
IT-Schulung zum SGB II
Aufgrund massiver Kritik der kommunalen Spitzenverbände an der unzureichenden Berücksichtigung kommunaler Mitarbeiter im Rahmen der Programmschulung hat die BA ihre bisherigen Handlungsempfehlungen aufgehoben. Künftig werden nicht wie bisher lediglich zwei Mitarbeiter je kommunalem Träger ausgebildet, sondern nach dem Schlüssel 1/3 Kommunale, 2/3 BA- Mitarbeiter. Auch werden für die Ausbildung kommunaler Mitarbeiter nun nicht mehr ausschließlich Randzeiten vorgesehen. Vorhergehende Handlungsanweisungen zur Schulung kommunaler Mitarbeiter werden nach Auskunft der BA damit außer Kraft gesetzt.
Az.: III/1 810-2