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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 337/2006 vom 06.04.2006
Keine Ausdehnung der LKW-Maut
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine kleine Anfrage mitgeteilt, dass sie prüft, ob mit einer größeren Spreizung der Mautsätze zu einer Reduzierung der vom Schwerlastverkehr verursachten Schadstoffemissionen beigetragen werden kann.
Nach einem gemeinsamen Standpunkt des EU Rates und des EU Parlamentes ist vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten zukünftig einen größeren Spielraum bei der Erhebung von Maut für das untergeordnete Straßennetz erhalten sollen. Hierzu gehört auch die Festlegung, dass eine Gebührenerhebung für die Nutzung von Straßen des nachgeordneten Straßennetzes durch den Straßengüterverkehr der Entscheidung der Mitgliedsstaaten überlassen sein soll.
Die Bundesregierung teilte weiter mit, dass sie nicht beabsichtigt, die Mauterhebung auszudehnen. Dies gelte auch nicht für den Fall, dass die Revision der Richtlinie 1999/62/EG zu erweiterten Handlungsmöglichkeiten der Mitgliedsstaaten führt. Vielmehr prüfe sie, ob die LKW-Maut als Steuerungsinstrument zur Reduzierung von Schadstoffemissionen des Schwerlastverkehrs eingesetzt werden kann bzw. soll. Sie richte ihr Hauptinteresse hierbei auf die Möglichkeit einer größeren Spreizung der Mautsätze. Die Antwort der Bundesregierung ist enthalten in der Bundestagsdrucksache 16/919. Die Drucksache kann unter der folgenden Adresse aus dem Internet heruntergeladen werden: dip.bundestag.de/btd/16/009/1600919.pdf
Az.: III 642 - 10