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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 384/2010 vom 29.06.2010
KfW-Kredite für Dichtheitsprüfung und Sanierung
Die KfW-Bankengruppe hat mit Schreiben vom 16.06.2010 mitgeteilt, dass sie Kredit-Programme zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen (§ 61 a LWG NRW) und zur Sanierung von privaten Abwasserleitungen aufgelegt hat. Die KfW-Bankengruppe hat hierzu Folgendes mitgeteilt: Bei der Prüfung von privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit können Prüfkosten von bis zu 500 EUR entstehen. Sofern dabei Mängel an den Abwasserleitungen festgestellt werden, muss der Eigentümer eine Sanierung veranlassen. Die Sanierungskosten sind, abhängig vom Zustand des Abwasserkanals, dem gewählten Sanierungsverfahren und den örtlichen Randbedingungen sehr unterschiedlich. Je nach Sanierungsverfahren können Sanierungskosten zwischen 250 Euro und 500 Euro pro laufenden Meter anfallen.
1. Finanzierungsmöglichkeiten für Kommunen und kommunale Unternehmen:
Investitionen in Abwasserleitungen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, können von Kommunen, deren rechtlich nicht selbständigen (Eigenbetrieben sowie den Gemeindeverbänden aus den KfW-Programmen „Investitionskredit Kommune“ (Nr. 208) und „Kommunalkredit - Investitionsoffensive Infrastruktur“ (Nr. 207) finanziert werden. Das Sonderprogramm 207 fördert weitgehend alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur in strukturschwachen Regionen (GA-Gebiete) bzw. in Kommunen, die sich in einer angespannten Haushaltslage befinden. Die Konditionen sind mit einer Verzinsung von z. Zt. 0 % p.a. nom. in den ersten 2 Jahren und 0,75 % p.a. nom. in den Jahren 3 bis 5 sehr attraktiv. Die Zinsbindung beträgt 5 Jahre. Diese Sonderkonditionen sind bis Ende 2090 befristet. Auch das Programm 208 bietet mit 2,61 % p.a. nom. bei 10 jähriger Zinsbindung (Stand: 09.06.2010) langfristig günstige Zinskonditionen.
Für privatrechtliche kommunale Unternehmen, die Investitionen in Abwasserleitungen durchführen, stehen Finanzierungsmittel der KfW in den Programmen „Kommunal Investieren“ (Nr. 148) und „Kommunal Investieren - Investitionsoffensive Infrastruktur" (Nr. 212) bereit. Das Sonderprogramm 212 fördert weitgehend alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur in einem Regionalfördergebiet A oder C. Die Konditionen sind mit einer Verzinsung von z. Zt. 1,20 % p.a. nom. für 5 Jahre (Preisklasse A) ebenfalls sehr günstig und bis Ende 2010 befristet. Auch das Programm 148 bietet aktuell mit 3,55 % p.a. nom. bei 10 jähriger Zinsbindung und 20 Jahre Laufzeit langfristig günstige Zinskonditionen. Weitere Informationen im Infocenter
- für Kommunen unter der Telefonnummer 030 20264 5555
- für kommunale Unternehmen unter der Telefonnummer 0180 1 33 55 77.
2. Finanzierungsmöglichkeiten für private Hauseigentümer
Im KfW-Programm „Wohnraum modernisieren - Standard" (Programmnummer 141) sind sowohl die Förderung der Dichtheitsprüfung als auch die Sanierung von Abwasserkanälen grundsätzlich förderfähig, Das KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen Kosten, bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zinssatz beträgt aktuell ab 2,62 % effektiv pro Jahr, die Zinsbindung kann wahlweise 5 oder 10 Jahre laufen. Eine kostenfreie außerplanmäßige Tilgung ist jederzeit möglich. Die Anträge sind vor Beginn der Baumaßnahme über eine Hausbank zu stellen. Es besteht keine Fördermöglichkeit von Anschlussgebühren außerhalb des Grundstücks sowie für Maßnahmen bei Ferien- und Wochenendhäusern. Bei Interesse gibt es weitere Informationen im Infocenter für Wohnwirtschaft und Infrastruktur unter der Telefonnummer 0180 1 33 55 77.
Az.: II/2 24-30