Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 96/2021 vom 18.01.2021

KfW-Programme Smart Cities - Effiziente Gebäude - Online-Seminare

Bis Mitte März können sich Kommunen als Smart City-Modellprojekt bewerben. Bis zum 30. Juni 2021 können noch Förderanträge zum KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ gestellt werden. Danach sind Anträge über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ zu stellen. In Online-Seminaren gibt die KfW einen kompakten Überblick die verschiedenen KfW-Programme für Kommunen und die Neuerungen.

  • Die KfW hat am 12. Januar 2021 über den Start der dritten Förderstaffel der Modellprojekte Smart Cities informiert. Sie steht unter dem Motto "Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft". Mit den Modellprojekten werden Strategieentwicklung sowie Test- und Experimentierfelder gefördert, um für die deutschen Kommunen beispielhafte Lösungen zur digitalen Transformation auf regionaler, gesamtstädtischer oder Quartiers-Ebene zu finden. Bis zum 14. März 2021 können sich interessierte Kommunen, Gemeindeverbände oder andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit für eine Förderung bewerben. Die Auswahl der Modellprojekte wird auf Basis von Fachgutachten durch eine Expertenjury Anfang Juli 2021 getroffen. Anschließend stellen die ausgewählten Kommunen den formellen Förderantrag bei der KfW.

Weitere Infos finden Sie unter: www.smart-cities-made-in.de

  • Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter die Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren – in einem modernisierten, vereinfachten und optimierten Förderangebot bündeln. Bis zum 30. Juni 2021 können noch Anträge im Rahmen der Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Förderkredite für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude und für Einzelmaßnahmen gestellt werden. Ab dem 1. Juli 2021 werden diese dann von der BEG ersetzt. Mit der BEG soll die Neubauförderung für Nichtwohngebäude verbessert werden. Unter anderem wird das Effizienzgebäude 55 künftig mit einem Tilgungszuschuss von 15 Prozent gefördert. Hinzu kommt das Effizienzgebäude 40, welches mit 20 Prozent Tilgungszuschuss unterstützt wird. Darüber hinaus werden zwei optional wählbare Pakete angeboten, mit denen man zusätzlich 2,5 Prozent Tilgungszuschuss erhalten kann: Das Nachhaltigkeitspaket oder alternativ das Erneuerbare-Energien-Paket. Künftig wird es eine Deckelung des Darlehensbetrages geben, die auch für den maximal möglichen Tilgungszuschuss gilt. Bei den Effizienzgebäuden sind das 2.000 Euro Darlehen je Quadratmeter Nettogrundfläche, bei den Einzelmaßnahmen 1.000 Euro.

Weitere Informationen können unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.kfw.de/beg

  • Aufgrund der umfangreichen Neuerungen bietet die KfW die Möglichkeit, sich online über die kommunalrelevanten Änderungen zu informieren. Technische Voraussetzung ist lediglich ein internetfähiges Endgerät mit einem aktuellen Browser. Über das KfW-Partnerportal kann hierzu ein halbstündiges Online-Seminar kostenfrei gebucht werden.

Weitere Infos finden Sie unter: www.kfw.de

Az.: 20.2.6-004/001 Gr

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