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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 522/2009 vom 08.09.2009
Kommunale Grundstücksgeschäfte und Anwendung des Vergaberechts
Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 02. Oktober 2008 (VII Verg 25/08) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragenkomplexe zum Anwendungsbereich des Vergaberechts im Falle von Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Hierbei geht es zum einen um die Anwendung des Vergaberechts auf Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand, in deren Zusammenhang — in der einen oder anderen Form — konkrete Regelungen zu Bauleistungen auf dem betreffenden Grundstück getroffen werden. Zum anderen geht es um den maßgeblichen Anknüpfungspunkt für die Feststellung der Anwendungspflicht des Vergaberechts, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden.
Die Geschäftsstelle weist darauf hin, dass sich die 3. Kammer des EuGH im Rahmen einer mündlichen Verhandlung am 23. September 2009 mit dem Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf beschäftigen wird. Das Aktenzeichen des laufenden Verfahrens lautet: 451/08.
Mit der abschließenden Entscheidung des EuGH in der Rechtssache ist nicht vor Anfang 2010 zu rechnen.
Az.: II/1 608-16