Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 501/2014 vom 15.07.2014

Kooperative Schadensregulierung auch im Drehleiterkartell

Bereits mit Schnellbrief Nr. 122/2014 vom 09.07.2014 hat der StGB NRW seinen Mitgliedskommunen einen Abschlussbericht zum Feuerwehrbeschaffungskartell vorgelegt. Nachfolgend ist die zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den an dem sog. Drehleiterkartell beteiligten Unternehmen abgestimmte Pressemitteilung vom 14.07.2014 ergänzend abgedruckt. Sie ist auch abrufbar auf der Homepage der Firma Lademann unter www.lademann-associates.de/images/docs/Kooperative_Schadensregulierung_im_Drehleiterkartell_.pdf , welche auch das Regulierungsverfahren durchgeführt hat. Die Pressemitteilung im Wortlaut:

„Nachdem im Rahmen der außergerichtlichen Regulierung alle Entschädigungsbeträge im Löschfahrzeugkartell an die betroffenen Kommunen geleistet wurden und das Verfahren damit vollständig abgeschlossen ist, konnten nunmehr auch im sog. Drehleiterkartell im Wege der kooperativen Schadensregulierung die Kompensationsbeträge an die Kommunen ausgezahlt werden.

Die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag) haben in Abstimmung mit den Unternehmen Magirus GmbH (vormals Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH) und Metz Aerials GmbH & Co. KG eine außergerichtliche Kompensation von Schadensersatzansprüchen aus dem Drehleiterkartell beschlossen, um einen schnellen Schadensausgleich herbeizuführen. Dabei liegt gegenüber Metz Aerials kein Bußgeldbescheid vor, da das Unternehmen einen sog. Bonusantrag beim Bundeskartellamt gestellt hatte.

Im Rahmen der außergerichtlichen Regulierung erhalten betroffene Kommunen von diesen Herstellern aus einem Regulierungsfonds einen Ausgleich für festgestellte kartellbedingte Überhöhungen der Preise bei kommunalen Beschaffungen von insgesamt 5,491 Millionen Euro. 

Regulierungsvereinbarung

Die Regulierungsvereinbarung umfasst alle Kommunen, die im Regulierungszeitraum entsprechende Fahrzeuge beschafft haben. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den Fahrzeugtypen und liegt zwischen 10.500 und 16.000 Euro. Berücksichtigt man die für Kommunen und Unternehmen jeweils bestehenden Prozesskostenrisiken, wobei sich die Kommunen als Kläger in etwaigen Schadensersatzprozessen mit Magirus und Metz Aerials generell zwei Beklagten bzw. Streitverkündeten gegenübersehen, stellen die Regulierungssummen für alle Seiten eine deutliche Besserstellung gegenüber dem Klageweg dar. Die wichtigsten Eckpunkte der außergerichtlichen Regulierungsvereinbarung sind:

  • Die beiden Hersteller haben 5,491 Millionen Euro in einen Regulierungsfonds eingezahlt. Sie leisten die Kompensation jeweils für die ihnen direkt zuzuordnenden Beschaffungsvorgänge.
  • Die Entschädigung pro Fahrzeug liegt, abhängig vom Fahrzeugtyp, zwischen 10.500 und 16.000 Euro. Ausgleichsberechtigt sind alle Kommunen, die in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis 30. November 2007 Drehleitern bei einem der beteiligten Unternehmen beschafft haben.
  • Sog. Gelenkleitern sind von der Kompensation ausgenommen, da sie während des gesamten Regulierungszeitraums ein Alleinstellungsmerkmal von IVECO Magirus und daher nicht kartell- bzw. schadensbetroffen waren.
  • Teilnehmende Kommunen erklären, dass damit die etwaig entstandenen Schäden aus dem Drehleiterkartell kompensiert sind. Sie verzichten aus diesem Grund auf jegliche weitere Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller. Dieser Verzicht schließt auch Ansprüche aus zusätzlich vereinbarten, pauschalen Schadensersatzklauseln bei wettbewerbsbeschränkendem Verhalten über den Zeitraum Januar 1998 bis November 2007 (Untersuchungszeitraum des Bundeskartellamtes) ein.
  • Die teilnehmenden Kommunen nehmen alle bereits anhängig gemachten gerichtlichen Verfahren zurück.
  • Wie auch im Löschfahrzeugkartell führt das wettbewerbsökonomische Beratungsunternehmen Lademann & Associates GmbH, Hamburg, das Regulierungsverfahren durch und verwaltet den Regulierungsfond treuhänderisch.  

Ergebnisse

Das Regulierungsverfahren zum Drehleiterkartell konnte im Juli 2014 im Wesentlichen abgeschlossen werden und führte zu folgenden Ergebnissen:

  • 357 Kommunen stellten Regulierungsanträge (darunter nahezu alle betroffenen deutschen Großstädte).
  • Es wurde die Kompensation für 437 Drehleiterfahrzeuge beantragt.
  • Davon wurden 391 positiv beschieden, was einer hohen Erfolgsquote von 89,5 % entspricht.
  • Es wurde die Rücknahme aller anhängigen Gerichtsverfahren bei den teilnehmenden Kommunen erreicht.

Vom Drehleiterkartell zu unterscheiden ist das sog. „Löschfahrzeugkartell“, in das außer der  Magirus GmbH die Rosenbauer Deutschland GmbH (vormals Rosenbauer Feuerwehrtechnik GmbH), Luckenwalde, die Schlingmann GmbH & Co. KG, Dissen, sowie die Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen, einbezogen waren. Dieses Kartell war Gegenstand eines eigenständigen Verfahrens vor dem Bundeskartellamt und konnte ebenfalls im Rahmen eines außergerichtlichen Schadensausgleichs inzwischen vollständig abgeschlossen werden. An der Schadensregulierung haben sich nur die Magirus GmbH, die Rosenbauer Deutschland GmbH und die Schlingmann GmbH & Co. KG beteiligt, die Albert Ziegler GmbH & Co. KG jedoch nicht.

Damit konnte nunmehr der Gesamtkomplex „Feuerwehrfahrzeugkartelle“ durch die intensive Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den betroffenen Herstellern in einem bisher in der Bundesrepublik Deutschland einmaligen Verfahren zur kooperativen Schadensregulierung schnell abgewickelt und erfolgreich abgeschlossen werden.“

Az.: II/1 609-90

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