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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 118/2005 vom 05.01.2005
Koordinierungsstelle für Konversionsfragen
Zur Unterstützung der durch Standortschließungen der Bundeswehr betroffenen Länder und Kommunen haben die Bundesministerien der Verteidigung und der Finanzen eine gemeinsame Koordinierungsstelle für Konversionsfragen (KStK) eingerichtet. Durch die am 2.11.2004 bekannt gegebene Stationierungsentscheidung werden bis 2010 bundesweit 105 Standorte der Bundeswehr geschlossen. Der Bund will die hiervon betroffenen Länder und Kommunen bei der Bewältigung der Konversionsfolgen umfassend unterstützen und beraten. Zu diesem Zweck haben die beiden Ministerien die gemeinsame Koordinierungsstelle gegründet, die mit Fachleuten aus beiden Ministerien besetzt ist.
Aufgabe dieser neuen Einrichtung ist es, die betroffenen Länder und Kommunen durch eine zentrale Ansprechstelle in der Bundesverwaltung bei der Umwandlung der bisher militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Folgenutzung zu unterstützen. Die beteiligten Bundesministerien streben eine enge Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen an, die als Planungsträger frühzeitig Nutzungsvorstellungen entwickeln sollten, um sie in Planungsrecht umzusetzen.
Die zentrale Koordinierungsstelle soll diesen Prozess unter Einbeziehung der Bundesvermögensverwaltung ab 1.1.2005 in der neuen Organisationsform als Bundesanstalt für Immobilienaufgaben des Bundes (BImA) und der Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (g.e.b.b.) begleiten. In den regionalen Hauptstellen der BImA werden ebenfalls zentrale Ansprechstellen für Konversionsfragen eingerichtet. Diese werden künftig die Aufgaben der Bund/Länder Arbeitsgruppen zu Konversionsfragen bei den Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen fortführen und dabei die bundesweit gewonnenen Konversionserfahrungen nutzen.
Die BImA will den Kommunen die relevanten liegenschaftsbezogenen Informationen zuleiten, damit Vorüberlegungen bereits vor der Räumung der Standorte durch die Bundeswehr angestellt werden. Die betroffenen Städte und Gemeinden sollen zu diesem Zweck so frühzeitig wie möglich über die Termine der Standorträumung informiert werden. Gleichzeitig sollen erste Gespräche mit den Kommunen und möglichen Investoren zur Anschlussnutzung geführt werden.
Die zentrale Koordinierungsstelle für Konversionsfragen (KStK) ist unter folgenden Anschriften zu erreichen: Bundesministerium der Verteidigung, Fontainengraben 150, 53123 Bonn, Tel.: 01888/24-0 (Zentrale), Fax: 01888/24-3520, E-Mail: bmvgwvII2@bmvg.bund400.de, Ansprechpartner: Ministerialdirigentin Gericke -9225, Regierungsdirektor Hentzschel -3450; Bundesministerium der Finanzen, Ellerstr. 54-56, 53119 Bonn, Tel.: 01888/682-0 (Zentrale), Fax: 01888/682-2257, E-Mail: poststelle@bmf.bund.de, Ansprechpartner: Ministerialdirektor Kühnau -2234.
Az.: III 155 - 60